Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 6 A 1789/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte Disziplinarverfahren Aussetzung Vorgreiflichkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Disziplinarverfahren; Aussetzung; Vorgreiflichkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Beamten; Originäre Zuständigkeit der das Disziplinarverfahren betreibenden dienstvorgesetzten Stelle für die Beurteilung der Pflichtwidrigkeit des Verhaltens des Beamten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Disziplinarverfahren; Aussetzung; Vorgreiflichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 26.06.2013 - 1 K 3328/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 6 A 1789/13
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 6 A 1789/13
Gegenteiliges folgt nicht, wie das beklagte Land zu meinen scheint, aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 -, BVerfGE 46, 17. - VG Arnsberg, 22.05.2013 - 2 K 2803/12
Untersagung der Ausübung der Dienstgeschäfte eines Lehrers wegen fehlender …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 6 A 1789/13
Unzutreffend ist schließlich die Annahme des beklagten Landes, das Verwaltungsgericht Arnsberg habe in einem ähnlichen Fall durch Urteil vom 22. Mai 2013 - 2 K 2803/12 -, juris, entschieden, dass "die Aussetzung eines Disziplinarverfahrens gemäß § 22 Abs. 2 LDG NRW bis zum Abschluss des Klageverfahrens gegen das Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte nicht zu einem Erlöschen dieses Verbots gem. § 39 BeamtStG" führe.
- OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22
Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme; …
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Zwangsbeurlaubung rechtswidrig wird, wenn das Disziplinarverfahren entgegen dem Beschleunigungsgrundsatz (§ 4 BremDG) nicht ausreichend gefördert wurde (vgl. zu einem solchen Fall OVG NW, Beschl. v. 12.09.2013 - 6 A 1789/13, juris). - VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 515/15
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; zwingende dienstliche Gründe; …
Den insoweit gestellten Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung wies das OVG NRW mit Beschluss vom 12. September 2013 (6 A 1789/13) zurück. - VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 3816/13
Verlängerung der Probezeit; Bewährung; Nichtbewährung; Sachverhaltsermittlung; …
Den insoweit gestellten Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 12. September 2013 (6 A 1789/13) zurück.Zwar war in dem genannten Zeitpunkt wegen der andauernden Suspendierung des Klägers eine Beurteilung tatsächlich ausgeschlossen, weshalb - trotz der zwischenzeitlich festgestellten Rechtswidrigkeit des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte mit Urteil der Kammer vom 26. Juni 2013 (1 K3328/12), später bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 12. September 2013 (6 A 1789/13) - nicht erbrachte Leistungen faktisch nicht beurteilt werden können.
- VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 2645/15
Abordnung; Versetzung; Aufhebung; Personalrat; aufnehmende Dienststelle; actus …
Den insoweit gestellten Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 12. September 2013 (6 A 1789/13) zurück.