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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 6 A 1789/13   

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https://dejure.org/2013,25024
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 6 A 1789/13 (https://dejure.org/2013,25024)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.09.2013 - 6 A 1789/13 (https://dejure.org/2013,25024)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. September 2013 - 6 A 1789/13 (https://dejure.org/2013,25024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte Disziplinarverfahren Aussetzung Vorgreiflichkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Disziplinarverfahren; Aussetzung; Vorgreiflichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Beamten; Originäre Zuständigkeit der das Disziplinarverfahren betreibenden dienstvorgesetzten Stelle für die Beurteilung der Pflichtwidrigkeit des Verhaltens des Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Disziplinarverfahren; Aussetzung; Vorgreiflichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 6 A 1789/13
    Gegenteiliges folgt nicht, wie das beklagte Land zu meinen scheint, aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 -, BVerfGE 46, 17.
  • VG Arnsberg, 22.05.2013 - 2 K 2803/12

    Untersagung der Ausübung der Dienstgeschäfte eines Lehrers wegen fehlender

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 6 A 1789/13
    Unzutreffend ist schließlich die Annahme des beklagten Landes, das Verwaltungsgericht Arnsberg habe in einem ähnlichen Fall durch Urteil vom 22. Mai 2013 - 2 K 2803/12 -, juris, entschieden, dass "die Aussetzung eines Disziplinarverfahrens gemäß § 22 Abs. 2 LDG NRW bis zum Abschluss des Klageverfahrens gegen das Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte nicht zu einem Erlöschen dieses Verbots gem. § 39 BeamtStG" führe.
  • OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22

    Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme;

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Zwangsbeurlaubung rechtswidrig wird, wenn das Disziplinarverfahren entgegen dem Beschleunigungsgrundsatz (§ 4 BremDG) nicht ausreichend gefördert wurde (vgl. zu einem solchen Fall OVG NW, Beschl. v. 12.09.2013 - 6 A 1789/13, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 515/15

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; zwingende dienstliche Gründe;

    Den insoweit gestellten Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung wies das OVG NRW mit Beschluss vom 12. September 2013 (6 A 1789/13) zurück.
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 3816/13

    Verlängerung der Probezeit; Bewährung; Nichtbewährung; Sachverhaltsermittlung;

    Den insoweit gestellten Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 12. September 2013 (6 A 1789/13) zurück.

    Zwar war in dem genannten Zeitpunkt wegen der andauernden Suspendierung des Klägers eine Beurteilung tatsächlich ausgeschlossen, weshalb - trotz der zwischenzeitlich festgestellten Rechtswidrigkeit des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte mit Urteil der Kammer vom 26. Juni 2013 (1 K3328/12), später bestätigt durch Beschluss des OVG NRW vom 12. September 2013 (6 A 1789/13) - nicht erbrachte Leistungen faktisch nicht beurteilt werden können.

  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 2645/15

    Abordnung; Versetzung; Aufhebung; Personalrat; aufnehmende Dienststelle; actus

    Den insoweit gestellten Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung wies das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 12. September 2013 (6 A 1789/13) zurück.
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